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   BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 2941/06   

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https://dejure.org/2007,16983
BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 2941/06 (https://dejure.org/2007,16983)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2007 - 1 BvR 2941/06 (https://dejure.org/2007,16983)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2007 - 1 BvR 2941/06 (https://dejure.org/2007,16983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verpflichtungen durch das Gebot des rechtlichen Gehörs; Hinreichende Klärung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG); Pflicht zur Kenntnisnahme und des Erwägens ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 88 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 9
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 2941/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ).

    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 2941/06
    Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ).

    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ).

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 321/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei gewillkürter Prozeßvertretung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 2941/06
    Bei Nichtbeibringung der Vollmacht binnen der gesetzten Frist hätte es die Berufung als unzulässig verwerfen müssen (vgl. BGHZ 111, 219 = NJW 1990, S. 3152; Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 26. Aufl. 2007, § 89 Rn. 8, § 88 Rn. 6).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 2941/06
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133 ).
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Hierfür bedarf es einer in sich schlüssigen Darstellung, dass unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des BVerfG konkretisierten Grenzen dieses Prozessgrundrechts (vgl BVerfG Beschlüsse vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris RdNr 11 mwN ; vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 7.12.2006 - 2 BvR 722/06 - BVerfGK 10, 41, 45 f; vom 31.3.2006 - 1 BvR 2444/04 - BVerfGK 7, 485, 488) eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2009 - B 6 KA 1/09 C - Juris RdNr 7).
  • BSG, 08.07.2010 - B 13 R 475/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - unzureichende Sachaufklärung -

    d) Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang beanstandet, er habe "es danach auch als medizinischen Erfahrungssatz in den Raum gestellt, dass die bei ihm nachträglich diagnostizierte periphere arterielle Verschlusserkrankung aufgrund ihrer langfristigen Entwicklung mit Blick auf ihren nachträglich festgestellten Ausdehnungsgrad bereits vor dem rentenrechtlich relevanten Stichtag in erheblichem Umfang vorgelegen haben müsse", das LSG sei hierauf jedoch nicht eingegangen (vgl Beschwerdebegründung S 28) , fehlt es bereits an hinreichendem Vortrag, warum sich das Berufungsgericht hiermit auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung hätte ausdrücklich auseinandersetzen müssen (vgl BVerfG Beschlüsse vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - Juris RdNr 6) .

    Auch damit ist ein Gehörsverstoß (in Gestalt einer Erwägensrüge) nicht in der erforderlichen Weise dargetan, denn es wird aus dem Vorbringen des Klägers nicht ersichtlich, aus welchen Umständen sich ergibt, dass es sich hierbei um ein zentrales Element seiner Rechtsverfolgung gehandelt habe, zu dem sich das Berufungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung (s oben unter 3e) hätte ausdrücklich äußern müssen (vgl BVerfG Beschlüsse vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 3.5.2010 - B 8 SO 50/09 B - Juris RdNr 6) .

  • BSG, 30.04.2014 - B 5 RS 44/13 B
    Besondere Umstände liegen zB vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvortrags nicht eingeht, obwohl er für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist (vgl dazu BVerfG Beschluss vom 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133, 145 f sowie Kammerbeschlüsse vom 5.7.2013 - 1 BvR 1018/13 - Juris RdNr 15, vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11, vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11 und vom 7.12.2006 - 2 BvR 722/06 - BVerfGK 10, 41, 45 f).
  • BSG, 05.01.2010 - B 13 R 413/09 B
    Auch insoweit hat der Kläger jedoch nicht substantiiert dargelegt, wann und in welcher Form er im Verlauf des Verfahrens Vortrag zur Problematik der Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder zu schweren spezifischen Leistungsbeeinträchtigungen gemacht hat und aus welchen besonderen Umständen des Falles zu folgern ist, dass das Berufungsgericht in dieser Beziehung ein für den Rechtsstreit zentrales Vorbringen überhaupt nicht in Erwägung gezogen hat (vgl Bundesverfassungsgericht - Kammer, BVerfGK 7, 485, 488; BVerfGK 11, 9, 11).
  • BSG, 20.12.2011 - B 13 R 335/11 B
    Hierfür bedarf es einer in sich schlüssigen Darstellung, dass unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des BVerfG konkretisierten Grenzen dieses Prozessgrundrechts (vgl BVerfG Beschlüsse vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - BVerfGK 13, 303, 305 mwN; vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 7.12.2006 - 2 BvR 722/06 - BVerfGK 10, 41, 45 f; vom 31.3.2006 - 1 BvR 2444/04 - BVerfGK 7, 485, 488) eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise vorliegt (vgl BSG vom 11.9.2009 - B 6 KA 1/09 C - Juris RdNr 7).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 481/09 B
    7 a) Wird im Besonderen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) gerügt, bedarf es unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung des BVerfG konkretisierten Grenzen dieses Prozessgrundrechts (vgl BVerfG Beschlüsse vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11; vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris RdNr 11 mwN ; vom 4.4.2007 - 1 BvR 2941/06 - BVerfGK 11, 9, 11; vom 7.12.2006 - 2 BvR 722/06 - BVerfGK 10, 41, 45 f; vom 31.3.2006 - 1 BvR 2444/04 - BVerfGK 7, 485, 488) einer in sich schlüssigen Darstellung, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise vorliegt (vgl BSG Beschluss vom 11.9.2009 - B 6 KA 1/09 C - Juris RdNr 7).
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